Regeln

Verhalten & allgemeine Regeln am MANU HIRZERSEE

Allgemeine Regeln

  1. Füttern von Partikel ist nur im gekochten Zustand erlaubt. (Mais, Kichererbsen, Weizen…) Tigernüsse sind verboten
    Information: Frolic sind keine Partikel – somit verboten.
  2. Boote mit E-Motor, Futterboot, Echolote und Marker sind zur Benutzung zugelassen.
  3. Die Verwendung von Klinikum ist Pflicht.
  4. Fotos sind in so kurzer Zeit wie möglich zu machen, weiters ist dafür Sorge zu tragen, dass die Fische ständig befeuchtet werden, um eine Austrocknung der Schleimhäute zu verhindern.
  5. Auf keinen Fall dürfen Fische eingesackt oder gehältert werden.
  6. Pflicht ist eine gut gepolsterte Abhakmatte mit einer Mindestgröße von 120 x 80 cm und der Kescher muss eine Mindestspannweite von 90 cm haben.
  7. Fische auf den Bauch und neben die Abhakmatte legen ist strengstens verboten.
  8. Pro Angler sind 2 Ruten mit Einzelhaken erlaubt. Für die 3 Rute verrechnen wir einen Aufpreis € 10,– / Tag. Mehrfachhaken sind strengstens verboten!
  9. Die Angelschnur muss mindestens 0,30mm betragen und ausreichend Schnur muss vorhanden sein, weiter‘s wird eine Verwendung einer Schlagschnur empfohlen.
  10. Montagen können mit dem Boot ausgebracht werden und auch das Drillen vom Boot ist erlaubt bzw wird empfohlen.
  11. Die Fischplätze sind während der Ausübung des Fischens in Ordnung zu halten, entstandener Müll ist GÄNZLICH wieder MITZUNEHMEN oder gegen ein geringes Entgelt von 3 – 5 € kann auch Vorort entsorgt werden.
  12. KEINE offenen Feuerstellen. Nur in den vorgesehenen Feuerschalen. Einmalgrill und Griller sind erlaubt! Das Schneiden von Bäumen und Sträuchern für Brennholz oder andere Zwecke ist verboten!
  13. Ordentliches Verhalten am gesamten Gelände sowie dem Nachbarn gegenüber auch nach Konsum von Alkohol wird vorausgesetzt!!!
  14. Bei vorsätzlich längerem Verlassen des Angelplatzes sind Vorsichtsmaßnahmen zu treffen und Angelruten aus dem Wasser zu entfernen.
  15. Hunde sind am See willkommen, müssen allerdings am Angelplatz gehalten werden und dürfen den Nachbarn nicht in seiner Ruhe stören. Die Besitzer sind für die Entsorgung der Häufchen zuständig! (Kontrolle).  In den Hütten sind Hunde aus hygienischen Gründen nicht erlaubt.
  16. Am Tag der Abreise ist der Platz sauber und ordentlich aufgeräumt zu verlassen.
  17. Nach Aufforderung eines Kontrollaufsichtsorganes ist die Fischereiberechtigung vorzuweisen, sowie auch eine Kontrolle von Angelgeräten, Gepäckstücken und KFZ zu ermöglichen.
  18. Für Angler unter 18 Jahren ist Nachtfischen ohne Aufsichtsperson verboten. Die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten tragen die volle Verantwortung.
  19. Abkühlen im Wasser ist im Uferbereich begrenzt erlaubt! KEINE Seeumrundungen oder Durchquerungen!!!
  20. OBERFLÄCHENFISCHEN mit schwimmenden Ködern ist VERBOTEN!!! (Semmeln, Brot, …)
  21. 3 WC und Dusche stehen zur Verfügung. WC ist vorne im Office.
  22. Das Fischen auf Raubfische ist nur nach Rücksprache mit dem Betreiber erlaubt!
  23. Für RAUBFISCHER gelten die allgemeinen Regeln.

Die Entnahme und Tötung von Fischen ist streng verboten und wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht!!!

Bei Verstößen droht Platzverweis und Kartenentzug. Diebstahl wird ausnahmslos angezeigt und strafrechtlich verfolgt!!! Die Besitzer übernehmen keinerlei Haftung!!!

Fischerei Karpfen, Amur sowie Wels

Maximal 3 Ruten (Karpfen und Raubfisch)

Vorgeschriebenes Gerät:

  • Abhakmatte mind. 120cm Länge und 25cm Höhe
  • Kescher mit mind. 90cm Bügellänge
  • Es dürfen nur Safety Clips und Drop-Off Montagen verwendet werden, welche den Bleiverlust jeder Zeit sicherstellen.
  • 0,30 Monofile Hauptschnur mit Schlagschnur oder Geflochtene Hauptschnur mit mind. 25m Schlagschnur
  • Ausschließlich Einzelhakenmontagen auf Grund abgelegt (keine Oberflächenfischerei)
  • Kübel zur Befüllung mit Wasser für das Befeuchten der Abhakmatte und Hände für den schonenden Umgang mit gefangenen Fischen
  • Wiegesack

Vorgeschriebene Behandlung von Gefangenen Fischen

  • Gelandete Fischen dürfen nur mit Abhakmatte ins Boot gehoben werden (oder am Bootsrand im Kescher führen)
  • Die Fische dürfen beim landen nur mit eingerolltem Kescher oder mit der Wiegeschlinge aus dem Wasser gehoben werden. Dabei ist zu beachten, dass die Flossen am Fisch anliegen und nicht geknickt werden. Das wiegen (nur über die Abhakmatte) und das Zurücksetzen der Fische darf ausschließlich nur mit der Wiegeschlinge (110cm) erfolgen.
  • Wiegen des Fisches nur im Wiegesack (befeuchtet)
  • Das Wiegen zeitlich auf ein Minimum beschränken
  • Fotografieren des Fisches nur über der Abhakmatte
  • Fisch nicht auf den Bauch legen in der Abhakmatte (absichtlich)
  • Fisch maximal bis Kniehöhe heben
  • Schnellst mögliches, schonendes Zurücksetzen
  • Bei Verletzungen des Fisches Klinikum benutzen
  • Einsacken von Fischen verboten
  • Die Entnahme und Tötung von Fischen ist streng verboten und wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht!

Allgemeines

  • Marker setzen erlaubt, aber nur Stabbojen – müssen nach Beendigung der Fischerei entfernt werden
  • H-Marker und der gleichen sind nur bei Spod suche erlaubt. Beim Angeln sind sie wieder zu entfernen
  • Bei übermäßigem Alkoholkonsum darf nicht gefischt werden
    Gasgrill erlaubt – offenes Feuer nur in der Feuerschale

 

Das Angeln vom Boot aus ist verboten. Das Boot darf nur zwecks Spotsuche, Auslegen, Drillen verwendet werden.

Jegliche Entnahme von Fischen ist strengstens verboten. Ausschließlich Catch&Release.

Das überfliegen am See mit Dronen ist ausnahmslos Verboten.
Das Abheizen von Müll- Papier -Zigarettenstummeln ist Verboten!